Antwort auf diese Frage:
Bei dieser Praxisanfrage, bei der es hauptsächlich um Arbeitsmittelprüfungen und deren Dokumentation geht, sind folgende Rechtsvorschriften und technische Normen zu beachten.
Rechtsnormen
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
(Achtung im Juni 2015 wird diese Rechtsnorm neu erscheinen) - DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3 (Alt BGV A3)
- TRBS 1201
- TRBS 1203
Technische Normen
- VDE 0113-1
(Auch wenn nicht ausdrücklich für Wiederholungsprüfung von Maschinen vorgesehen) - VDE 0105-100
(Auch wenn nicht ausdrücklich für Wiederholungsprüfung von Maschinen vorgesehen)
Hinweis des Unterzeichners dieser Antwort:
Sowohl die VDE 0113-1 bzw. die VDE 0105-100 sind jeweils nicht ausdrücklich für die Wiederholungsprüfung von Maschinen vorgesehen, in Kombination und sinnvoller Anwendung eignen sich diese beiden Normen aber hervorragend zur Prüfung von Maschinen (Arbeitsmittel).
Zur konkreten Beantwortung der Fragestellung ist folgendes stichwortartig auszuführen:
- Prüfung muss durch eine Befähigte Person nach TRBS 1203 Abschnitt 3 mit Erfahrungen im Prüfen von den relevanten Arbeitsmaschinen durchgeführt werden.
- Diese Befähigte Person ist vom Unternehmer hierfür schriftlich zu bestellen.
- Die Prüfung erfolgt an die Anlehnung der DIN VDE 0113-1 und der DIN VDE 0105-100
- Der Unternehmer definiert die Anforderungen an die Art und den Umfang der Dokumentation
(Siehe TRBS 1201 Abschnitt 4.2.2) hier sollte bitte an den Prüfer die Anforderung über eine umfangreiche Dokumentation mit allen relevanten Messwerten und einer Mängelauflistung und einer Bilddokumentation definiert werden. - Es sind hier führ geeignete Mess- und Prüfgeräte, die über eine aktuelle Kalibrierung verfügen, zu verwenden.
- Die Prüffristen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung vom Unternehmer unter Beauftragung einer fachlich kompetenten Person mittels einer Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristenableitung zu ermitteln.
Achtung Keine Anwendung von pauschalen Prüffristen !!!
Hinweis des Unterzeichners dieser Antwort:
Die Betriebssicherheitsverordnung wird im Juni 2015 neu in Kraft treten, was aber für den in der Anfrage behandelten Sachverhalt nicht von Bedeutung ist.
Das etz empfiehlt Ihnen zu diesem Thema folgenden Kurs: Messtechnik - Prüfungen nach DIN EN 60204 (DIN VDE 0113)
Unterzeichner der Antwort: Frank Ziegler Elektrotechniker –Meister Dozent am Elektro-Technologie- Zentrum (etz) Stuttgart
Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger.
Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift de / pv-praxis.de im Rahmen der Rubrik „Praxisprobleme“