Umsetzung der rechtlichen Vereinbarungen vor Ort auf der Baustelle Kennen Sie auch die Situation: Sie führen einen Auftrag aus und der Kunde akzeptiert Ihre Leistungen / Rapportstunden nicht?
Das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B regeln die Abwicklung und Anerkennung der ausgeführten Bauleistungen. Wer sich dort auskennt, hat aber sehr häufig die besseren Argumente. Wird die richtige Handhabung nicht beachtet, kann das Ziel, nämlich die vernünftige Regelung des Bauverlaufs, negative Folgen für den Handwerker/die Handwerkerin haben.
"Wenden Sie die neuen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung richtig an".
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen die Anwendung der wichtigsten Formulare und erläutern das Bauvertragsrecht nach BGB und die VOB/B.
Kursinhalte
- aktuelle Rechtsprechung
- Abschluss und Inhalt des Bauvertrags
- Vergütung für zusätzliche und geänderte Leistungen; was sind Nebenleistungen und besondere Leistungen?
- Hinweis auf fehlerhafte Ausführungsunterlagen
- Anmeldung von Bedenken und Behinderung
- Anzeigen von Stundenlohnarbeiten
- Umgang mit Mängelrügen, Verzug, Fristen, Termine
- Abnahme
- Abschlagszahlung, Schlussrechnung, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung
- besonderheiten bei elektronischen Bauteilen
- Fragen aus der Praxis und Diskussionsrunde.
Zielgruppe
Selbstständige Elektromeister/innen, bauleitende Monteure/innen
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!