Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.
Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.
In vielen Betrieben sind EUP´s nicht mehr aus dem Arbeitsprozess wegzudenken. Sie öffnen Schaltschränke, betätigen Motorschutzschalter oder tauschen einen Sensor aus. Im Bereich der Haustechnik wechseln Sie Leuchtmittel oder tauschen teilweise die gesammten Leuchte (als Beispiel) aus. Doch die EUP-Schulung liegt sehr häufig mehrere Jahre zurück und es stellt sich die Frage, wann wurde die EUP das letzte mal auch im Bereich der elektrischen Gefahren unterwiesen (DGUV Vorschrift 1 fordert eine Jährliche Unterweisung!).
Mit unserem Seminar erhalten Ihre EUP´s neben einem Erfahrungsaustausch auch eine zielgruppengerechte und tätigkeitsspezifische Wiederholungsunterweisung in Theorie und Praxis auf die elektrische Gefahren.