Durch die Zusammenarbeit des Elektro Technologie Zentrums mit der Firma ABL wird sichergestellt, dass das qualifizierte Elektrohandwerk Endkunden kompetent beraten und die ABL-Ladeinfrastruktur fachgerecht installieren und in Betrieb nehmen kann.
Mit der flächendeckenden Einführung der Elektromobilität entsteht für das Elektro- und IT-Handwerk ein interessantes Geschäftsfeld. Durch die stark wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen werden immer mehr Spezialisten für die Planung und Durchführung der Installation von Ladeinfrastruktur, sowie deren Wartung benötigt.
Durch die Zusammenarbeit des Elektro Technologie Zentrums mit der Firma ABL wird sichergestellt, dass das qualifizierte Elektrohandwerk Endkunden kompetent beraten und die ABL-Ladeinfrastruktur fachgerecht installieren und in Betrieb nehmen kann.
Kursziel des Moduls:
Im Rahmen des Seminars erhalten Sie neben einer Kurzwiederholung des Basiswissens ein umfassendes Wissen zu den wichtigsten Neuerungen im Normenbereich der Elektromobilität und dem Produktportfolio der ABL-Ladeinfrastruktur.
Kursinhalte:
ABL
eMobility
Ladearten und Stecker-Typen
Reichweite und Ladedauer
Elektrische Sicherheit
Elektrische Prüfung
Laden von Elektrofahrzeugen
ABL-Ladestationen
Gruppeninstallationen
Backendsysteme (REEV)
Praxis
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte in Handwerksbetrieben sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen mit Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik und haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Teilnahme am 2-tägigen Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" oder "E|Mobilität Fachbetrieb" wird
empfohlen.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!