Aufgrund der voranschreitenden technologischen Entwicklung kamen die Tarifpartner überein, die elektro- und informationstechnischen Ausbildungsberufe im Handwerk neu zu ordnen. Da sich die technologische Entwicklung auch auf die Schwerpunkte in der Geschäftsfeldentwicklung der Ausbildungsberufe ausgewirkt hat, erschien es den Tarifpartnern angebracht, nicht nur die Ausbildungsberufe jeweils für sich anzupassen und inhaltlich fortzuentwickeln, sondern auch eine Neuausrichtung der Ausbildungsberufe insgesamt vorzunehmen. Das Ergebnis der Analyse ergab für den Beruf Elektroniker/in Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik, dass sich dieser inhaltlich so weit von den Berufen Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik und Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik entfernt hat, dass eine gemeinsame Grund- und Fachbildung im 2. Ausbildungsjahr nicht mehr zweckdienlich erschien. Stattdessen erwies es sich im Sinne des Ausbildungserfolgs sinnvoll, aus Gründen der Konvergenz der Technologiebereiche ihn mit dem bisherigen Beruf Informationselektroniker/in zu verschmelzen.
In der weiteren Diskussion der Ausgestaltung des Berufs wurde zunächst die Ausprägung von Fachrichtungen und Schwerpunkten geprüft, diese Optionen aber nicht weiterverfolgt. Letztlich wurde vereinbart, dass die Auszubildenden mit Abschluss des Ausbildungsvertrags ihr betriebliches Einsatzgebiet angeben, was jedoch keinen Einfluss auf das Angebot der überbetrieblichen Lehrgänge hat. Während bei einem Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen oder Schwerpunkten entsprechende überbetriebliche Lehrgänge besucht werden sollen, erhält ein derartiger Monoberuf nur ein einheitliches Angebot an überbetrieblichen Lehrgängen. Da die bisher bestehenden Lehrgänge nicht für den neu geordneten Ausbildungsberuf eingesetzt werden können, sind nach den Vorgaben der Unterweisungspläne des HPI diese neu zu konzipieren und entsprechende Lernmaterialien und Lerninseln zu erarbeiten. In dem beantragten Vorhaben sollen demzufolge die erforderlichen Lernkonzepte, Lernmaterialien und Lerninseln für die überbetrieblichen Lehrgänge ausgearbeitet werden.
Dieses Vorhaben wird durch das Bundesinstitut für Berufsbildung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.