Werden auf größeren Baustellen (> 300 Arbeitsstunden) Installationen ausgeführt, sind weitere Detailkenntnisse zum bauleitenden Obermonteur erforderlich. Hinsichtlich der Haftung, der Gewährleistung und auch aus betriebswirtschaftlichen Aspekten heraus sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Beachtung des baulichen Brandschutzes und der VOB sowie sonstigen Installationsbestimmungen von dem bauleitende/n Obermonteur/in folgerichtig anzuwenden.
Kursinhalte
- Kommunikationstraining / Umgang mit Kunden (8 UE/1 Tag)
- Baustellenmanagement-Controlling (16 UE/2 Tage)
- VOB + Recht (16 UE/2 Tage)
- Schreiben von Berichten und Protokolle (8 UE/1 Tag)
- baulicher Brandschutz mit Sachkundigen Zertifikat (16 UE/2 Tage)
- VDE-Neuerungen und Messtechnik (16UE/2 Tage)
- Blitz - und Überspannungsschutz, mit Sachkundigen Zertifikat (16UE/2 Tage)
- Arbeitsschutz (8UE/1 Tag)
- Arbeitssicherheit - Erste-Hilfe-Kurs (9UE/1 Tag)
Ziel
Mit dem bundesweit abgestimmten Kurskonzept qualifizieren wir Gesellen/innen / Monteure/innen.
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!