Sie erhalten die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, um eine Anlage auch nach höchsten Kundenansprüchen konfigurieren zu können. Sie sollen die Funktion des Busses und seiner Geräte sowie den Umgang mit der KNX-Tool-Software (ETS) so beherrschen, dass Sie die Projektierung, die Installation, die Inbetriebnahme und die Fehlersuche selbständig durchführen können.
Kursinhalte
- KNX-Technologie und -Systemfunktion
- Bus-Topologie, -Hierarchie
- Adressierung und Telegramm
- KNX-Komponenten und -Geräte
- Installation und Überspannungsschutz
- Handhabung der Planungs- und Inbetriebnahme-Software ETS
- Projektierung von Anlagebeispielen
- Inbetriebnahme, Diagnose und Service mit der ETS an praktischen Beispielen
Vorkenntnisse
Kenntnisse im Umgang mit PC-Anwendungsprogrammen, Windows
Ziel
Nach erfolgreichem Besuch des Seminars können Sie die Planung einer KNX-Anlage durchführen. Sie sind in der Lage, das System entsprechend den Anlagenanforderungen zu konfigurieren. Sie können die Engineering Tool Software ETS bedienen und die Parametrierungsdaten für die Bus-Geräte bereitstellen. Sie sind im Stande, die Installation, die Inbetriebnahme und den Service an KNX-Anlagen durchzuführen.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung im Elektrohandwerk.
Hinweis zum Anmeldeverfahren:
Für den KNX-Grundkurs mit Zertifizierung gilt der Sonderfall, dass sowohl eine Anmeldung auf der Plattform der KNX-Association und beim etz erforderlich ist. Registrieren Sie sich bitte umgehend auf der Plattform der KNX-Association (https://my.knx.org/account/register) und melden Sie sich zu dem ausgewählten KNX-Kurs an.
Abschluss
Sie erhalten ein KNX-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!