Antwort auf diese Frage:
Die Rechtsverbindlichkeit von technischen Normen und Richtlinien war schon häufig ein Thema in Diskussionen unter Technikern ganz besonders unter Elektrotechnikern.
Um den Sachverhalt kurz und knapp auf den Punkt zu bringen, die Einhaltung von Normen ist grundsätzlich (auf den ersten Blick) ausdrücklich nicht gefordert.
Urteil des BGH vom 14.05.1998 – VII ZR 184/ 97
„Die DIN-Normen (betrifft auch DIN VDE Normen) sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.“
Wenn man aber einen zweiten genaueren Blick riskiert wird aber sehr schnell klar, das nichts an der Einhaltung von Normen z.B. den DIN VDE Normen zu rütteln ist. Um dies näher zu erläutern wird hier ein klassisches Beispiel aus dem Bereich der Elektrotechnik angeführt.
In der der ersten Betrachtung sind die DIN VDE Vorschriften „nur“ technische Regeln einer privatrechtlichen Organisation, bei genauerem Hinsehen bekommen die DIN VDE Normen aber z.B. durch § 49 des Energiewirtschaftsgesetztes aber die Stellung die allgemein anerkannten Regeln der Technik darzustellen.
Dieser unbestimmte „Rechtsbegriff“ der technischen Regeln der Technik oder auch als allgemein anerkannten Regeln der Technik bezeichnet, ist aber genau das was in den relevanten Gesetzen und Verordnungen als quasi gesetzlicher Mindesstandard gefordert ist.
Somit kann auch auf die konkreten Fragestellung hin, nur mit einem klaren „Ja“ geantwortet werden, ja es ist normativ z.B. in der DIN VDE 0701-0702, und somit auch quasi als gesetzlicher Mindeststandart gefordert ein „Arbeitsmittel“ z.B. Großküchengerät nach der Reparatur bzw. Instandsetzung einer Überprüfung nach den normativen Vorgaben zu unterziehen.
Um den Anfragenden einen Überblick zu geben wo überall Anforderungen bezüglich des oben angefragten Sachverhaltes zu finden sind wurde vom Unterzeichner dieser Antwort die nachfolgende Übersicht erstellt.
Folgende Gesetze bzw. Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften fordern direkt oder indirekt die Einhaltung der technischen Regeln und Normen hier speziell im Bereich der Elektrotechnik. (Auflistung berücksichtigt nur die wichtigsten Vorgaben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
- Energiewirtschaftsgesetz § 49
- BGB § 535-ff, BGB §823
- StGB § 319, StGB § 13, StGB § 222
- OWG §130
- BGV A3 § 1-5
- Betriebssicherheitsverordnung § 3-10
- NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) § 13
- TAB (Technische Anschlussbedingungen der Verteilungsnetzbetreiber)
Das etz empfiehlt Ihnen zu diesem Thema folgenden Kurs: Messpraxis "Wiederholungsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln" nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0701-0702
Unterzeichner der Antwort: Frank Ziegler Elektrotechniker –Meister Dozent am Elektro-Technologie- Zentrum (etz) Stuttgart
Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger.
Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift Hüthig & Pflaum Verlag GmbH & Co. Fachliteratur KG