Antwort auf diese Frage:
Für diese in der Blitzschutzpraxis recht häufig vorkommende Praxissituation sind grundsätzliche Betrachtungen und eine Analyse der detaillierten Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls notwendig.
Im Prinzip ist als primäres Schutzziel der Sach-, Brand und Personenschutz für die bauliche Anlage (hier ein Schulgebäude) zu gewährleisten. Hierbei wird nicht nur der grundlegende Brandschutz und Personenschutz sondern natürlich auch die Störungsfreie Funktion der elektrischen und informationstechnische Gebäudeinstallation als Anforderung in den relevanten Normen und Verordnungen gefordert. Im Bereich des Blitzschutzes wird im Prinzip die Einwirkungen des direkt galvanisch eingekoppelten Blitzstromes (Wellenform 10/350μs) und der induktiv eingekoppelten Störgröße (Wellenform 8/20μs) betrachtet, und beide Ansätze müssen somit auch technisch abgedeckt werden.
Bei dem hier zu betrachteten Sachverhalt geht es um den direkten Einbezug (Verbindung zur äußeren Blitzschutzanlage) eines metallischen Rohres das als Kabelführungssystem für ein „Koax-Kabel“ fungiert, in den äußeren Blitzschutz.
Dies wird nach der Meinung des Unterzeichners dieser Antwort von der hier angeführten Blitzschutzfachkraft zu Recht verweigert.
Bei einer direkten (galvanischen) Verbindung des metallischen Rohres in dem ein „Koax-Kabel“ angeordnet ist kommt es unweigerlich zu einer Einkopplung der Blitzstromes (Wellenform 10/350μs) in das „Koax-Kabel“. Bei einer derartigen galvanischen Einkopplung des Blitzstromes in eine Richtfunkanlage kommt es nicht nur zu einer schwerwiegenden Beschädigung bzw. einer Zerstörung der Richtfunkanlage, sondern auch noch zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die restliche elektrische oder informationstechnische Anlage dieses sicherheitskritischen Gebäudes (Schulgebäude).
Dies kann vermieden werden wenn dieses metallisches Rohr und natürlich auch die gesamte elektrische Anlage im Schutzbereich der Fangeinrichtungen der äußeren Blitzschutzanlage angeordnet wird. Bei dieser Konstellation ist dann wenn zusätzlich der notwendige Trennungsabstand eingehalten ist eine direkte galvanische Einkopplung des Blitzstromes (Wellenform 10/350μs) nicht mehr zu erwarten.
Als weiterer Punkt ist natürlich auch noch die induktive Einkopplung der Störgröße (Wellenform 8/20μs) zu betrachten. Dies wird in der Regel durch eine komplett geschirmte Verlegung der Kabel oder Leitungsanlage oder wie in der Praxis meist praktiziert durch den Einsatz von Überspannungs- Ableiter (SPD Typ 2) realisiert. Diese Betrachtung der induktiven Einkopplung der Störgröße (Wellenform 8/20μs) bezieht sich natürlich auf alle elektrischen Systeme im Energie und Informationstechnischen Bereich.
Diese insgesamt sehr komplexe Aufgabe bedarf sehr spezialisierter Fachkenntnisse, wie Sie nur von der in der DIN EN 62305-3 beschriebenen „Blitzschutzfachkraft“ im gesamten Zusammenhang aus äußeren und innerem Blitzschutz geleistet werden kann.
Dem Anfragenden kann nur geraten werden für die detaillierte Umsetzung dieser Maßnahmen Sich die Unterstützung einer „Blitzschutzfachkraft“ in der Planung, Ausführung und der abschließenden Prüfung zu sichern.
Zusätzlich sollte bei dieser Gelegenheit die Wirksamkeit des gesamten Blitzschutzkonzeptes des Schulgebäudes einer Überprüfung unterzogen werden, da ein Blitzschutzkonzept immer eine ganzheitliche Betrachtung erfordert, die als Ganzes den Rahmen einer Antwort auf eine „Praxisanfrage“ an dieser Stelle sprengen würde.
Das etz empfiehlt Ihnen zu diesem Thema folgenden Kurs: Sachkundiger für Blitz- und Überspannungsschutz
Unterzeichner der Antwort:Frank Ziegler Elektrotechniker –Meister Dozent am Elektro-Technologie- Zentrum (etz) Stuttgart
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger.
Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift de / pv-praxis.de im Rahmen der Rubrik „Praxisprobleme“