Die Erstprüfung von installierten Anlagen und die Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen sind nach DGUV Vorschrift 3 bzw. nach DIN VDE 0105 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
In unserem Messpraxis Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0100 Teil 600 und DIN VDE 0105 / Teil 100 und erstellen Messprotokolle.
Mit zum Einsatz kommen neuste Messgeräte verschiedener Hersteller. Sehr gerne können Sie auch Ihre betriebseigenen Messgeräte einsetzen.
Kursinhalte
- Netzsysteme, Abschaltbedingungen
- Einführung in die DIN VDE 0100 Teil 600 und DIN VDE 0105 / Prüfung elektrischer Anlagen
- Praktisches Messen mit eigenen Messgeräten: Schleifenwiderstandsmessung, Isolationswiderstandsmessung, Auslösestrom- und Berührungsspannungsmessung, Erdungsmessung
- Wiederkehrende Prüfung nach §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Prüffristen, Prüfumfang
- Ausfüllen eines Prüfprotokolls
Zielgruppe
Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in oder auch Auszubildende ab 3. Ausbildungsjahr mit guten Kenntnissen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!