Alle Elektroinnungsbetriebe, die sich als E|Mobilität Fachbetrieb qualifiziert haben, können sich als solcher in der Betriebsdatenbank des ZVEH und der Landesinnungsverbände registrieren, so dass sie für potenzielle Kunden leicht auffindbar sind. Zudem dürfen Sie das ZVEH Logo für E|Mobiliät Fachbetriebe führen.
Kursinhalte
- Einführung in das Geschäftsfeld Elektromobilität
- Elektrofahrzeuge und Antriebsarten
- Ladeinfrastruktur
- Ladesysteme und Ladekomponenten
- Steckverbindungen und Ladekabel
- Basiskommunikation mit dem Fahrzeug
- Chancen für das Elektrohandwerk
- Normative Vorgaben
- Planung und Installation von Ladepunkten
- Inbetriebnahme und Prüfungen
Zielgruppe
Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Der E|Mobilität Fachbetrieb richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind. E-Markenbetriebe dürfen die Bezeichnung E|Mobilität Fachbetrieb führen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!