Die Normenreihe DIN EN 61439 beschreibt die Ausführung und die Prüfvorgaben für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Im Kurs wird auf die Planung und Stückgutprüfung (Prüfungen- Messtechnik VDE bzw. CE-Kennzeichnung) von Energieverteilungen (PSC) und Kleinverteilungen (DBO) eingegangen. Es soll ein Überblick zu den Anforderungen, Auslegungskriterien und Dokumentationsinhalte gewonnen werden.
Kursinhalte
- Neuerungen, Aufbau und Struktur der Normenreihe VDE 0660-600 (EN 61439) zu den einzelnen Anwendungsbereichen
- Stückgutprüfung (Prüfungen-, Messtechnik VDE bzw. CE-Kennzeichnung) nach VDE 0660-600-2/3 (DIN 61439-2/3)
von Energieschaltgerätekombinationen (PSC) und Installationsverteilern (DBO) - Leiterkennzeichnung nach VDE 0197 (EN 60445)
- Anforderungen an Energieschaltgerätekombinationen (PSC) , Umgebungskriterien, Stromkreise, Bedienung und Wartung
- Führung des Erwärmungsnachweis
- Hinweise zur Auslegung der Klimatisierung von Schaltschränken
- EMV Umgebungen von PSC, Leitungsauswahl, Selektivität, Anforderungen an den Schutzleiter
- Inhalte einer Dokumentation mit CE-Konformitätserklärung
Hinweis
Die Themen betreffend elektrische Ausrüstung von Steuerungen EN 60204-1 werden in einem gesonderten Kurs „Messtechnik-Prüfungen nach DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1) vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieur/-in, Techniker/-in aus dem Bereich Elektrotechnik, Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!