Nicht nur in Verbindung mit der Speicherung regenerativer Energien sind Stromspeicher, vor allem im gewerblichen Bereich, hochinteressant. Die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Kostenreduktion durch Verringerung von Spitzenlasten, sowie die Bereitstellung von Netzdienstleistungen sind Schlagworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden. Speichersysteme bis in den MWh-Bereich sind inzwischen am Markt verfügbar.
Wir vermitteln im Seminar einen Überblick über verschiedene Systeme, deren Einsatzmöglichkeiten und geben Hinweise zur Installation dieser Systeme. Neben den technischen Themen werden auch wirtschaftliche Aspekte über die reinen Beschaffungskosten hinaus betrachtet.
Kursinhalte:
- Argumente und Einsatzfelder für große Stromspeicher
- Unterschiede/Gemeinsamkeiten verschiedener Systeme
- Hardware-Lösungen verschiedener Hersteller
- Anschlussvarianten
- virtuelle Kraftwerke
- große Stromspeicher als PV-Speicher
- Zusammenspiel Stromspeicher mit weiteren Erzeugungsanlagen
- Notstromsysteme, Peakshaving, Netzdienstleistungen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der Elektro- und Solarbranche mit Interesse an der Elektromobilität.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!