Sachkundigen für Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV
Fluorierte Treibhausgase können die Umwelt gefährden. Deshalb müssen Handwerker, die damit zu tun haben, künftig qualifiziert und die Betriebe zertifiziert sein. Diese Regelung ist bereits zum 4. Juli 2008 in Kraft getreten. Betriebe, die solche Anlagen installieren, instand halten oder warten, müssen sich zertifizieren lassen. Behörden können für Firmen, die bereits vor dem 4. Juli 2008 diese Arbeiten durchgeführt haben, vorläufige Bescheinigungen ausstellen. Jedoch läuft auch diese "letzte Übergangsregelung" im kommenden Jahr aus.
Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.
Das nächste Seminar zum "Sachkundigen für Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV" findet statt vom 14.02. - 18.02.2011. Weitere Kursinformationen zum Sachkundelehrgang finden Sie hier.
Nachqualifizierung zur ChemKlimaschutzV
Personen mit dem "kleinen Kälteschein" verlieren mit dem in Kraft treten der ChemKlimaschutzV und ChemOzonSchichtV (seit 4.7.2008) ihre Befähigung, Kälte-/ Klimaanlagen installieren und warten zu dürfen! Aus diesem Grund wird für jedes Unternehmen und dessen Sachkundigen für Kälte-/Klima mit dem sogenannten kleinen Kälteschein eine Nachqualifizierung zwingend erforderlich (EG Verordnung 842/2006). Einen entsprechenden Nachqualifizierungs-Sachkundelehrgang bietet das sez an.
Die 2tägige "Nachqualifizierung zur ChemKlimaschutzV" findet vom 18. bis 19.04.2011 statt. Weitere Kursinformationen zur Nachqualifizierung finden Sie hier.