Antwort auf diese Frage:
Anmerkung des Unterzeichners dieser Antwort: Es wird davon ausgegangen das mit dem in der Anfrage aufgeführten Schutzschalter ein Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30mA gemeint war.
Zum Allgemeinen Punkt der Anfrage soll mit der nachstehenden Auflistung versucht werden die Frage nach der Notwendigkeit von Fehlerstromschutzschalter (RCD) darzulegen.
Wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte gegeben sind, wird die Errichtung von Fehlerstromschutzschalter (RCD´s) in der Regel notwendig sein.
- Es ist ein TT-Netzsystem vorhanden, siehe DIN VDE 0100-410.
- Es besondere Gefährdungen durch die elektrische Anlage in Bezug auf den elektrischen Schlag zu erwarten, z.B. Badezimmer, Schwimmbäder, Sauna, Baustellen, Gartenbau/Landwirtschaftliche Betriebstätten usw. Siehe Normen-Gruppe 700 der DIN VDE 0100.
- Es ist eine besondere Brandgefahr durch die Lagerung, Verarbeitung oder Herstellung von leicht brennbaren Stoffen gegeben, siehe DIN VDE 0100-420.
- Es handelt sich um Steckdosen ≤ 20A Bemessungsstrom die zur Verwendung durch elektrotechnische Laien und zur allgemeinen Anwendung vorgesehen sind, siehe DIN VDE 0100-410.
- Es handelt sich um Stromkreise für tragbare Betriebsmittel ≤ 32A Bemessungsstrom für die Verwendung im Außenbereich, siehe DIN VDE 0100-410.
Die oben aufgeführten Konstellationen sind nach den Erfahrungen des Unterzeichners dieser Antwort die in der Praxis am häufigsten vorkommenden.
Um diese Anforderungen auf die konkrete Anfrage zu reflektieren, sind folgender vorangegangener Aufzählungspunkte von Bedeutung.
- Es handelt sich um Stromkreise für tragbare Betriebsmittel ≤ 32A Bemessungsstrom für die Verwendung im Außenbereich, siehe DIN VDE 0100-410.
- Es handelt sich um Steckdosen ≤ 20A Bemessungsstrom die zur Verwendung durch elektrotechnische Laien und zur allgemeinen Anwendung vorgesehen sind, siehe DIN VDE 0100-410.
Da es sich in diesem Fall um eine Steckdose für die Verwendung im Außenbereich handelt (16A 230V oder/und CEE 16A/400V Steckdose) bei der Betrieb von tragbaren Betriebsmitteln nicht sicher ausgeschlossen werden kann (Umstecken des Benutzers nicht ausgeschlossen) greift hier die Anforderung der DIN VDE 0100-410 (2007-06) Abschnitt 411.3.3 (Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen).
Es ist somit die Errichtung eines Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30mA am Stromkreisanfang erforderlich.
Dies ist mit dem normativen Schutzziel des Schutzes des Anwenders bei Verwendung von schadhaften oder defekten elektrischen Betriebsmitteln im Außenbereich und der damit verbunden sehr hohen Gefährdungslage zu begründen.
Anmerkung des Unterzeichners dieser Antwort: Dieses normativen Schutzziel kann mit der Ausnahme das der Schutz der Steckdose ausreichend ist auch auf den Innenbereich (Steckdosen ≤ 20A Bemessungsstrom) übertragen werden.
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Unterzeichner der Antwort:
Frank Ziegler Elektrotechniker-Meister Dozent am Elektro-Technologie-Zentrum (etz) Stuttgart
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger.
Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift de / pv-praxis.de im Rahmen der Rubrik „Praxisprobleme“