Antwort auf die Anfrage:
Dieser in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt „Abstand von Kabel und Leitungsanlagen zu anderen Leitungssystemen“ läßt sich bezogen auf diesen Fall recht einfach beantworten.
Normativer Bezug: DIN VDE 0100-520 (2013-06) Abschnitt 528 „Nähe von Kabel- und Leitungsanlagen zu anderen technischen Anlagen“.
Im Unterabschnitt 528.3 ist folgendes aufgeführt:
528.3.1 Kabel- und Leitungsanlagen dürfen nicht in der Nähe von anderen technischen Anlagen errichtet werden, die Wärme, Rauch oder Dämpfe mit wahrscheinlich schädlichem Einfluss auf die Kabel und Leitungen erzeugen, es sei denn, sie sind gegen diese schädigenden Einflüsse durch Schirmung geeignet geschützt. Diese Schirmung darf die Wärmeableitung der Kabel und Leitungen nicht behindern. In Bereichen, die nicht nur zur Aufnahme von Kabeln und Leitungen vorgesehen sind, z. B. Versorgungsschächte und Hohlräume, müssen Kabel und Leitungen so verlegt werden, dass sie im ungestörten Betrieb der benachbarten Anlagenteile (z. B. Gas-, Wasser-, Dampfleitungen) einem schädigenden Einfluss nicht ausgesetzt sind.
Somit ist das „normative Schutzziel“ klar definiert, Kabel und Leitungen dürfen von anderen Medien keinen schädlichen Einflüssen ausgesetzt sein.
Ein konkreter „Schutzabstand“ kann hier logischer Weise nicht angegeben werden, allerdings ist somit vom Errichter der elektrischen Anlage ein Abstandseinschätzung nach folgenden Kriterien möglich.
- Maximale Dauertemperatur der Kabel und Leitungen darf durch andere Medien nicht überschritten werden, bzw. die so vorherrschende Temperatur muss bei der Dimensionierung der Kabel und Leitungen ach DIN VDE 0100-430 berücksichtigt werden.
- Die tiefsten Temperaturen für die die Kabel und Leitungen zugelassen sind dürfen nicht unterschritten werden.
- Es dürfen keine die Kabel und Leitungen schädigenden Stoffe austreten und die ungeschützten Kabel oder Leitungen negativ beeinflussen.
- Die Befestigung der Kabel und Leitungen darf nicht negativ beeinflusst werden.
- Die Zugänglichkeit zu elektrischen Betriebsmittel muss weiterhin gegeben sein.
- Die Vorgaben der Kabel und Leitungshersteller (siehe Datenblatt) und die der Befestigungssystem-Hersteller müssen eingehalten werden.
Nun zum konkreten Lösungsansatz:
Wenn der Anfragende die oben aufgeführten Bedingungen in seinem Einzelfall alle positiv „abhaken“ kann, dann spricht nach Meinung des Unterzeichners dieser Antwort nichts dagegen, direkt außerhalb der bei „Kälteleitungen“ in der Regel vorhandenen thermischen Isolierung die Kabel oder Leitungstrasse anzuordnen.
Das etz empfiehlt Ihnen zu diesem Thema folgenden Kurs: Praxisseminar: Zurechtfinden im Normendschungel
Unterzeichner der Antwort:Frank Ziegler Elektrotechniker-Meister Dozent am Elektro-Technologie-Zentrum (etz) Stuttgart,Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger.
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