Mit diesem Kurs soll kaufmännischen Angestellten und Auszubildenden von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandlungen oder Hersteller elektrischer Produkte die Basics der Elektrotechnik auf einfache Art vermittelt werden.
Auszubildende oder Angestellte von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandel oder Hersteller elektrischer Produkte werden die Basics der Elektrotechnik auf einfache Art vermittelt. Der Kursteilnehmer erlangt Kenntnisse um Produktbeschreibungen leichter verstehen zu können und kann Begrifflichkeiten einordnen.
Kursinhalte:
Strom, Spannung, Leistung, Widerstand und deren Einheiten
Gleich-/Wechsel-/Drehstrom
physikalische Zusammenhänge U-R-I, Reihen- und Parallelschaltung (nur gehört zu haben)
Werkstoffe der Elektrotechnik, vornehmlich Kupfer, Aluminium,
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Auszubildende oder Angestellte von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandlungen oder Hersteller elektrischer Produkte erhalten in diesem Kurs wichtige Informationen über den Aufbau und Funktionsweise von Elektroinstallationsmaterial /-komponenten.
In diesem Kursmodul erhält der Teilnehmer wichtige Informationen über den Aufbau und Funktionsweise von Elektroinstallationsmaterial /-komponenten.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Mit diesem Kurs soll kaufmännischen Angestellten und Auszubildenden von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandlungen oder Herstellern elektrischer Produkte, aufbauend zu den Kursmodulen Elektrotechnik und Installationstechnik, die wichtigsten Steuerkomponenten in Funktion und dazugehörige Einsatzgebiete erklärt werden.
Aufbauend zu den Kursmodulen 1 und 2 werden die wichtigsten Steuerkomponenten in Funktion und Einsatzgebiete behandelt.
Kursinhalte:
Bedienelemente der Steuerungstechnik, (Taster, Schalter, Not-Aus, Anschlussblock)
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Mit diesem Kurs soll kaufmännischen Angestellten und Auszubildenden von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandlungen oder Herstellern elektrischer Produkte, das notwendige Grundwissen vermittel werden, damit sie sowohl den Elektrofachmann als auch den Endkunden zu modernen Beleuchtungssystemen beraten können.
Mit dem Kurs Beleuchtungstechnik erhält der Teilnehmer das notwendige Grundwissen damit er sowohl den Elektrofachmann als auch den Endkunden zu modernen Beleuchtungssystemen beraten kann.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!