Elektro Technologie Zentrum

Meisterkurs Elektromaschinenbau Teil I + II (HWK) - Teilzeit

Kursziel
Der Meister-Vorbereitungslehrgang hat zum Ziel, dass der/die Teilnehmer/in mit bestandener Meisterprüfung einen Betrieb selbstständig führen kann, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und Entwicklung wahrnehmen kann, die Ausbildung durchführen kann und in der Lage ist, seine/ihre berufliche Handlungskompetenz selbstständig an neue Bedarfslagen anzupassen und umzusetzen.

Die neue Meisterprüfungsverordnung macht deutlich, dass es nicht mehr auf Einzelkenntnisse und Fertigkeiten ankommt, sondern dass ganzheitliche Qualifikationen verlangt werden, die Planen, Durchführen und Kontrollieren umfassen. Dabei werden neben einer starken Kundenorientierung besonders Leitungsfunktionen sowohl in kaufmännischen als auch organisatorischen und technischen Bereichen gefordert.

Kursinhalte
Die Teile I und II des Vorbereitungslehrgangs vermitteln anhand von projektorientierten Aufträgen die notwendigen fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse.

Inhalte:
  • Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik mit mathematischen Anwendungen
  • Antriebstechnik
  • Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Elektrotechnik / Elektroinstallationstechnik
  • Berufsbezogene, sicherheitsrelevante Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
  • Projektierung und Fachkalkulation
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebs- und Arbeitsorganisation

Hinweis
Für den Teil I (Praxis) wird seitens des Prüfungsausschusses ein Meisterprojekt gefordert. Weitere Informationen zur Ausführung und Umfang erteilt Ihnen Herr Schumacher unter 0711 955916-12 oder unter

Der Teil III (Betriebswirtschaft und Recht) und Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung kann ebenfalls beim etz absolviert werden.

Voraussetzung
Die Prüfung wird von der Handwerkskammer in Stuttgart durchgeführt. Für diese Prüfung muss vorab eine Zulassung erfolgen. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Handwerkskammer oder Sie fordern den Antrag online direkt an.

Wer seinen Gesellenabschluss als:
  • Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik (HWK)

absolviert hat, muss keine Berufstätigkeit nachweisen und hat gute Chancen auf die Zulassung zur Prüfung.

Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, so sind drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen.

Hinweise

Finanzierung durch BAföG möglich
Kursdetails als PDF

Termine: Auf Anfrage

Klaus Schumacher
Kontaktperson: Klaus Schumacher
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