Antwort auf die Frage:
Diese für die Installationspraxis im Sanierungsbereich nicht unwichtige Fragestellung lässt sich über eine Schutzziel- Analyse der betreffenden Installationsnomen der Normenreihe DIN VDE 0100 klar und eindeutig beantworten.
Es wir hier vom Unterzeichner der Antwort ein Dreiphasen- Wechselstromkreis (Praxisbezeichnung „Drehstrom“) mit normgerechter Absicherung (z.B. Leitungsschutzschalter B16A mit einer Installationsleitung z.B. NYM-J 5x2,5mm2) vorausgesetzt.
Folgender Normenbezug ist für die Analyse des Sachverhaltes von entscheidender Bedeutung DIN VDE 0100-520 Abschnitt 521.8 (2013-06).
Dort wird sinngemäß ausgesagt, dass die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nicht zulässig ist. Aus einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem Außenleiter und dem Neutralleiter gebildet werden, wenn die Anordnung der Stromkreise erkennbar bleibt. Dieser Drehstromkreis muss durch eine Einrichtung zum Trennen nach DIN VDE 0100-537 getrennt werden können, die alle Außenleiter trennt. Um allerdings den Schutzzielgedanken hinter dieser Anforderung zu verstehen muss folgender Hintergrund aufgezeigt werden.
Folgende Schutzzielgedanken sind mit dieser Normenanforderung im Wesentlichen verknüpft:
- Gewährleistung der Übersichtlichkeit und Zuordenbarkeit der Stromkreise in elektrischen Anlagen.
- Sicherstellen des Überlastschutzes bei einer solchen Installationsvariante.
- Sichere Funktion der einzelnen Betriebsmittel bzw. der Installationsgeräte und Schutzeinrichtungen.
- Keine Überlastung des Neutralleiters
Hinweis: Die vom Anfragenden aufgeführte Installationsvariante stellt ausdrücklich keine Nutzung des Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise dar.
Nun zu der Beantwortung der konkreten Fragestellung :
Es wird für diesen für diesen vorhandenen „Herdstromkreis“ mit der beispielhaften Ausführung Dreiphasen-Wechselstromkreis (Praxisbezeichnung „Drehstrom“) mit normgerechter Absicherung (z.B. Leitungsschutzschalter B16A mit einer Installationsleitung z.B. NYM-J 5x2,5mm2) ein Anschluss wie folgt vorgenommen:
- Leistungsaufnahme Backofen 230 V, 3680 W.
Anschluss auf einen Außenleiter (z.B. L1) und dem Neutralleiter - Leistungsaufnahme Induktionsfeld 230 V, 7700 W, 2 x16 A.
Anschluss auf zwei Außenleiter (z.B. L2 und L3) und dem Neutralleiter
Anmerkung des Autors:
Die Leistungsangabe auf dem Induktionskochfeld passt nicht zur Stromangabe 16A je Außenleiter entsprechen einer maximalen Leistung bei zwei Außenleitern von rund 7400W, zur Beurteilung des Sachverhalts wurde von einem Bemessungsstrom je Außenleiter von 16A bei einer Bemessungsspannung von 230V ausgegangen
Hinweis des Autors:
Durch diese Aufteilung der Außenleiter und des Neutralleiters ist eine Überlastung des Neutralleiters nicht möglich, da der Strom im Neutralleiter nicht größer werden kann wie der in einem beliebigen Außenleiter, auch die Auslegung des Stromkreises mit „vier belasten Leitern“ ist hier nicht notwendig.
Diese Installationsvariante ist unter Beachtung folgender Faktoren normativ zulässig:
- Beibehaltung der Übersichtlichkeit des Stromkreises durch eine fachgerechte Dokumentation.
- Einbau einer Einrichtung zum Trennen (z.B. dreipoliger Leitungsschutzschalter) die alle Außenleiter allpolig abschaltet. Verwendung einer Geräteanschlussdose („Herdanschlussdose“) die es erlaubt fachgerecht eine Zugangsleitung und zwei Abgangsleitungen zu den beiden Geräten anzuschließen.
- In der Anlage muss einen „Dreiphasen- Wechselstromkreis“ realisierbar sein, es müssen alle drei Außenleiter in der Anlage verfügbar sein.
- Die Strombelastbarkeit unter den vor Ort vorhandenen Bedingungen (Verlegart, Häufung, und Umgebungstemperatur der vorhandenen Installationsleitung muss mindestens einen IZ von 16A aufweisen, siehe hierzu DIN VDE 0100-430 und DIN VDE 0298-4.
- Der Spannungsfall muss die normativen Grenzen der aktuellen DIN VDE 0100-520-Tabelle G.52.1 bzw. der aktuellen DIN 18015-1 falls diese vereinbart worden ist einhalten.
- Es muss eine Prüfung des Stromkreises nach DIN VDE 0100-600 erfolgen.
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Unterzeichner der Antwort: Frank Ziegler Elektrotechniker–Meister Dozent am Elektro-Technologie- Zentrum (etz) Stuttgart
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart.
VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger
Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift de / pv-praxis.de im Rahmen der Rubrik „Praxisprobleme“