Sachkundebescheinigung der Kategorie A1 und E
Für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten in Kühkraftfahrzeugen und -anhängern muss eine Sachkundeprüfung gemäß Art. 3 der EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 in verschiedenen Kategorien (KAT) abgelegt werden. Die Verordnung regelt, zu welchen Tätigkeiten die jeweilige Sachkundebescheinigung (=Zertifikat) erforderlich ist. Die KAT E ist die niedrigste Stufe, die KAT A1 die höchste Stufe mit den meisten Befugnissen.
Hinweis – Sachkundenachweis nach der bisherigen KAT II geht in die KAT A1 über
Mit Umsetzung der aktuellen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der neuen DVO (EU) 2024/2215 wird im etz zukünftig nur noch der Sachkundenachweis KAT A1 angeboten. Der wesentliche Unterschied zwischen KAT II und KAT A1 liegt in der erlaubten Tätigkeit und der Größe der Kälteanlagen. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden die Kursinhalte und Kursdurchführung nicht mehr in KAT II und KAT I – umgangssprachlich „Großer“ und „Kleiner Kälteschein“ - unterschieden. Den Teilnehmenden wird somit ein direkter Einstieg in die KAT A1 ermöglicht – ohne den in der Vergangenheit notwendigen Zwischenschritt über die Stufe KAT II zum KAT I.
Aufgrund der neuen Vorgaben verlieren die bisherigen Zertifikate der KAT I/KAT II und KAT IV spätestens zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit. Bestehende Zertifikate dieser Kategorien bleiben bis dahin unter den Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurden, gültig. Für Zertifikatsinhaber wird ab diesem Zeitpunkt alle 7 Jahre ein Auffrischungs-/Aufbaukurs erforderlich, um die Kenntnisse den Vorgaben der aktuellen Verordnung anzupassen und ein neues gültiges Zertifikat nach KAT A1 bzw. KAT E zu erhalten. Das etz passt mit der Zertifizierung und Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom März 2026 das Seminarangebot und die –inhalte an die neuen Vorgaben nach DVO (EU) 2024/2215 an.
Sachkunde der KAT A1
- Durchführung der Dichtheitskontrolle von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen mit Eingriff in den Kältemittelkreislauf an Einrichtungen von 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr und für hermetisch geschlossene Systeme mit weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent, die als solche gekennzeichnet sind
- Rückgewinnung
- Installation
- Instandhaltung oder Wartung
- Stilllegung
Voraussetzung zur Teilnahme an der KAT A1 ist die bestandene Sachkundeprüfung nach KAT A2.
Sachkunde der KAT E
- Dichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf
