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Öffentliche Auftragsvergabe: Vereinfachte VergabeverfahrenIn der Ausgabe vom 6. März informiert die Deutsche Handwerks Zeitung:
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine Regelung über vereinfachte Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge erlassen. Damit wolle man vor allem dazu beitragen, dass die von Bund und Land beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen zügig umgesetzt würden und sich ihre Wirksamkeit erhöhe, teilte Wirtschaftsminister Ernst Pfister mit. Die Vergabestellen der Landesverwaltung können nun ab 1. März und befristet bis Ende 2010 Bauleistungen bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben, wie dies auch vom Baden-Württembergischen Handwerkstag gefordert worden war. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro wird die Wahl zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe möglich. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen ebenso zu verfahren.