In diesem Kursmodul lernen Sie, wie die Anlage nach DIN VDE 0100 Teil 600 messtechnisch überprüft werden kann. Mit Hilfe eines Diagnosegeräts wird ein ordnungsgemäßer Funktionstest durchgeführt. Zusätzlich wird an Übungsaufbauten strukturiertes Vorgehen bei der Fehlersuche vermittelt. Mit Mess-Systemen wird die Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeug protokolliert. Durch die Kommunikationsdiagnose können Sie Fehlerquellen auch in der Zukunft sicher orten.
Nach der Seminarteilnahme sind Sie in der Lage, Ladesäulen zu installieren, fachgerecht elektrisch zu prüfen, einen sicheren Funktionstest durchzuführen sowie eine Fehlerdiagnose durchzuführen und eine Abschlussdokumentation anzufertigen.
Dieses Seminar ist ein Teilmodul zum Spezialisten/in (ELKOnet) für Elektromobilität
Kursinhalte:
Installation von Ladesäulen und Wallboxen
- in geschlossenen Räumen (Garage)
- im Freien
- Erweiterung der Elektroinstallation
- Überspannungsschutz
- Messung nach DIN VDE 0100 Teil 600
- Funktionstest mit Fahrzeugsimulator
- rechts- und haftungssichere Dokumentation der Messergebnisse
- Übergabe an den Kunden
- mögliche Fehlerquellen
- strukturiertes Vorgehen in Abhängigkeit vom Ladeverfahren
- messtechnische Fehlereingrenzung
- Dokumentation
- Betrieb ohne Lastmanagement
- Betrieb mit Lastmanagement
- Lösungen mit Leitstand
- Installationshinweise für Parkhäuser, Parkplätze, Tiefgaragen, usw.
- Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Teil 100
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie haben am 2tägigen Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!