Mit dem Seminar sind Sie in der Lage Installationen auszuführen, die Inbetriebnahme durchzuführen und durch fachgerechte Parametrierung eine optimale Funktion des Gesamtsystems im Smart Grid sicherzustellen.
Kursinhalte:
- Auslegung, Planung und Projektierung von intelligenten Energiemanagement-Systemen mit Schnittstelle zur Elektromobilität
- Steuerungstechnische Implementierung der hauseigenen Stromtankstellen in die Gebäudeautomation (Systemintegration im Smart Home)
- Integration in Smart-Metering und Smart-Grid-Lösungen (Initiierung von lastabhängiger Ladeführung oder bedarfsgerechter Ladeplanung)
- Installation und Inbetriebnahme aller dazu notwendigen Mess-, Steuer- und Regelungseinheiten für die Echtzeiterfassung von Energielastprofilen im Gebäude sowie durch e-mobility bedingte Lade- und Einspeisevorgänge
- Steuer- und Regelung aller energierelevanten Verfahren und Prozesse im gebäudeintegrierten Energiemanagement
- Visualisierung von Energiesystemen und deren Energieflüssen
- Wartung und Service an gebäudeintegrierten Automationseinheiten der Elektromobilität
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit starkem Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie verfügen idealerweise über fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, über eine abgeschlossene Berufs- oder Meisterausbildung und Sie haben möglichst an dem Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen. Da hier auch Integrationsarbeiten auf Basis "KNX" vorgenommen werden, sind "KNX-Programmierkenntnisse" von Vorteil.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!