Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung, des strukturellen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft und der demographischen Veränderungen gewinnt vor allem die berufliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Durch das Gesetz, das am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch darauf, sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Bildungsmaßnahmen dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Das etz ist anerkannter Bildungsdienstleister nach dem Bildungszeitgesetz.
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