Handelt es sich bei der Fortbildung um eine Vollzeitmaßnahme, muss an mindestens vier Tagen die Woche Unterricht mit insgesamt 25 Wochenstunden stattfinden.
Die Dauer der Vollzeitmaßnahme darf drei Jahre nicht überschreiten.
Beitrag zum Lebensunterhalt:
Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss - und einer Darlehenskomponente.
Die Vollzuschüsse pro Monat sehen wie folgt aus:
892 Euro für Alleinstehende,
Dazu kommt ein Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte von bis zu 235 Euro und einem Aufschlag je Kind von 235 Euro:
1.127 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind,
1.362 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
1.597 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro/Monat.
Einkommens- und Vermögensfreibeträge:
- Für Teilnehmende: 290 Euro
- Verheiratete/eingetragene Lebenspartner: Erhöhung um 630 Euro
- jedes Kind des Antragstellers: Erhöhung um 570 Euro
Der Basisvermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro. Dazu kommen die Erhöhungsbeträge für den Ehepartner und je Kind von 2.300 Euro.
Zusätzlich gibt es einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro für Ehe- oder Lebenspartner, bevor dieses Einkommen überhaupt zur Anrechnung kommt.