Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Meisterprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen, wird das noch verbliebene KfW-Darlehen vollständig erlassen.
Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Meisterprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen, wird das noch verbliebene KfW-Darlehen vollständig erlassen.