Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und leben nicht dauerhaft getrennt? Dann erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro.
Haben Sie Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben? Dann erhöht sich der maximale monatliche Betrag um 235 Euro je Kind.
Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten Sie darüber hinaus auch bei Vollzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie um 630 Euro. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.
Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro, bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.
Ihr Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.
Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.