Die Darlehen des „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, Tel. 0228 831-0, beantragt und von ihr gewährt.
Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern können sich auf den nicht zurück zu zahlenden Zuschuss von 50 Prozent beschränken.
Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen.